AUFNAHMEMODUS
Die Klinik besitzt einen Versorgungsauftrag gemäß § 108.3 und § 109 SGB V als Akutkrankenhaus nach § 39 SGB V.
Für die Aufnahme genügen Überweisungsschein der Haus- bzw. Fachärzte an die Klinikambulanz oder direkte Einweisung an die Klinik. Beihilfefähigkeit besteht, die Kosten werden auch von allen Privat-Kassen übernommen.
sozio
kulturelle
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